Willkommen auf der Elternseite des Gymnasium Brandis.
Aktuelles
- Mitschrift der Elternversammlung vom 15.3.2012
- Mitschrift der Elternversammlung vom 01.12.2012
- Mitschrift der Elternversammlung vom 06.10.2011
- Mitschrift der Elternversammlung vom 29.09.2011
Leider war es in letzter Zeit nicht möglich Informationen auf diese Seite zu stellen!!neue Termine:
nächste Elternratssitzung findet am 07.06.12 19Uhr in Zimmer 15 statt.
Elternratsvorsitz: Henry Guttbier
1.Stellvertreter: Anett Vogel
2.Stellvertreter : Gaby Prazienka
Mitglieder der Schulkonferenz von den Elternvertretern:
1.Henry Guttbier
2.Annett Schubert
3.Anett Vogel
4.
Stellvertreter:
Frau Heimer
Herr Quellmalz
Was halten Sie von einer Arbeitsmittelbörse? Flöten (können aufbereitet werden), Taschenrechner (nach der 12.Klasse) oder auch Bücher könnten weitergegeben werden.http://www.g-a-r-a-g-e.comSchuljahr 2011/2012
Als Elternvertreter sind wir die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler unseres Gymnasiums und wirken in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und beschließend mit. Somit stellen wir neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Schüler an unserer Schule übernimmt.
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter
zu geben,
- und an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Wir werden von der Schulleitung und vom Schulträger über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, regelmäßig unterrichtet.
Im Abstand von ca. 8 Wochen findet eine Elternvertretersitzung statt. Dabei werden alle bestehenden und aktuellen Probleme diskutiert und schrittweise einer Lösung zugeführt.
Bestimmte Aufgaben werden extra gebildeten Arbeitsgruppen zugeteilt.
In Zusammenarbeit von Elternrat und Schulleitung werden thematisierte Informationselternabende organisiert und angeboten. Die jeweiligen Themen ergeben sich aus den, durch die Elternsprecher, gesammelten Erfahrungen, Problemen, Ängsten, Meinungen und Kritiken der Elternschaft.
Im Interesse unserer Kinder und für eine zielgerichtete, erfolgreiche Aufgabenbewältigung freuen wir uns über Ihre Unterstützung und eine gute Zusammenarbeit.
Ihr Elternrat
Kontaktadresse: Eltern.gym.brandis.@gmx.dehenry.guttbier@web.deAG Schulsanierung: Frau Reimann/Frau(AG Sicherheit vor der Schule: Frau Haase/Frau Prazienka)AG Internetseite Elternrat: Frau Prazienka/Frau Vogel/Herr Herrmann/Herr GuttbierAG Geschäftsordnung: Frau Sandner/Frau PrazienkaAGThematische Elternabend: Frau Kirsten/Anleitung zur Klassenelternversammlung
Sehr geehrte Klassenelternsprecher, sehr geehrte Eltern,
ausgehend von den Bestimmungen der Elternmitwirkungsverordnung und der Geschäftsordnung des Elternrats des Gymnasium Brandis, möchte der Elternrat Ihnen einige Hinweise und Anleitung zur Vorbereitung und Durchführung dieses wichtigen Ereignisses mit auf den Weg geben.
Von der Schulleitung des Gymnasium Brandis werden zwei Termine in Abstimmung mit dem Elternrat für die Klassenelternversammlungen vorgegeben, der erste bis vier Wochen nach Unterrichtsbeginn, der zweite im zweiten Unterrichtshalbjahr.
Die Durchführung der Klassenelternversammlung ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen (Elternmitwirkungsverordnung – EMVO) vom 5. November 2004 geregelt.
Nach § 9 (1) tagt die Klassenelternversammlung nicht öffentlich.
Entsprechend § 9 (2) lädt der Klassenelternsprecher zu den Sitzungen der Klassenelternversammlung ein, bereitet sie vor und leitet diese.
Im § 9 (3) ist geregelt, das der Elternsprecher Lehrer, deren Teilnahme er für erforderlich hält, mit der gleichen Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung einlädt wie die Eltern.
Der § 9 (4) bestimmt, dass weitere Personen ohne Stimmrecht zu den Sitzungen der Klassenelternversammlung eingeladen werden können.
Das im § 10 formulierte Informationsrecht sagt aus, das der Klassenlehrer dem Klassenelternsprecher über alle die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten hat. Dazu zählen Fragen zu Lehrplänen, Lehr- und Lernmaterialien, Grundsätze zur Leistungsermittlung und –bewertungen.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass nach § 1 (4) Elternvertreter über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten auch nach der Beendigung ihrer Amtzeit Verschwiegenheit zu bewahren haben. Das gilt nicht für offenkundige Tatsachen, welche ihrer Bedeutung nach keiner vertraulichen Behandlung bedürfen.
Soweit die nach der EMVO gesetzlich geregelten Punkte zur Vorbereitung und Durchführung der Klassenelternversammlung, welche auf grund ihrer Wichtigkeit eng angelehnt an den Gesetzestext hier aufgeführt wurden.
***
Wir empfehlen dem jeweiligen Klassenelternsprecher, gemeinsam mit seinem Stellvertreter und in Abstimmung mit dem Klassenlehrer die Tagesordnung der Klassenelternversammlung rechtzeitig zu beraten. In diese Beratung sollten auch noch weitere Eltern der Klasse mit eingebunden werden. Sie haben als Klassenelternsprecher und Eltern durch ihre Tätigkeit, dem täglichen Gespräch mit ihrem Kind, durch die Teilnahme an Klassenfahrten, an Elternstammtischen, an Eltern-Lehrer-Gesprächen, an den Sitzungen und Veranstaltungen des Elternrats, an Arbeitseinsätzen, an Schulveranstaltungen usw. einen Überblick zur Situation in der Klasse und den daraus resultierenden zu klärenden Fragen.
Diese Fragen unterliegen nicht gelegentlich aufkommenden Stimmungen und sollen allgemeingültig sein, die Klasse und jeden einzelnen Schüler in seiner Lernarbeit positiv voranbringen. Letztlich geht es immer um die Erreichung der Unterrichtsziele, eines positiven Sozialverhaltens und förderlichen Eltern-Schüler-Lehrer-Verhältnisses.Nach Festlegung und Formulierung der Punkte der Tagesordnung, welche auch immer in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Klassenlehrer erarbeitet werden sollte, sind die Eltern der Klasse mit einer Frist von zwei Wochen zur Klassenelternversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
Die Einladung durch den Klassenelternsprecher kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per email, über die Schüler und auch über die Lehrer erfolgen. Wichtig ist allein die rechtzeitige Einladung an alle Eltern mit Bekanntgabe der Tagesordnung.Bei den Einladungen bitte nicht die Einladung an den Klassenleiter vergessen.
Die Klassenelternversammlung führt als Sitzungsleiter der Klassenelternsprecher durch. Mit der Tagesordnung haben sie sich im Vorfeld auf Schwerpunkte festgelegt, welche in der Klassenelternversammlung besprochen, geklärt oder eventuell zu beschließen sind.
Bei den Klassen, in denen kein Elternsprecher gewählt wurde, lädt der Elternratsvorsitzende des Gymnasium Brandis in enger Abstimmung mit dem Klassenleiter und der Schulleitung die Eltern dieser Klassen ein, führt diese durch oder ein Beauftragter des Elternrats. Hier gelten die Bestimmungen des § 5 (2) (3) der EMVO wie zur Wahl eines Klassenelternsprechers.
Der Elternrat der Schule führt monatliche Sitzungen durch. Auf diesen wird auch im Vorfeld der Klassenelternversammlungen über diese gesprochen und beraten.
Abschließend wünscht der Elternrat der Schule Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Klassenelternversammlungen und sonstigen Arbeit ein gutes Gelingen.